Timer für Trennung des Agenten-Browsers

Zuletzt aktualisiert : Mar 11, 2025 |

Es wird erwartet, dass sich Agenten nach Abschluss der zugeordneten Aufgaben von Avaya Workspaces abmelden. Häufig verwenden Agenten jedoch nicht die Abmeldungsoption. Daher bleiben sie bei Avaya Workspaces angemeldet, auch wenn sie ihren Browser oder ihre Registerkarte schließen. Wenn sie sich nicht abmelden, treten folgende Probleme auf:

  • Agenten erhalten weiterhin eingehende Interaktionen.

  • Agenten bleiben angemeldet, was zu einer ungenauen Abrechnung führt.

Um diese Probleme zu beheben, können Kontoadministratoren mithilfe der Optionen für den Timer für die Trennung des Agenten-Browsers unter Contact Center > Konfiguration > Browser-Verbindung getrennt die Zeit konfigurieren, wann ein Agent automatisch von Avaya Workspaces abgemeldet oder nicht verfügbar wird. Im Abschnitt Browser-Verbindung getrennt gibt es folgende beiden konfigurierbaren Optionen:

  • Automatische Agentenabmeldung: Versetzt Agenten 300 Sekunden nach dem Trennen der Verbindung oder Schließen des Browsers vom Zustand „Bereit“ oder „Nicht bereit“ in den Zustand „Abgemeldet“.

  • Auto-„Agent nicht bereit“: Versetzt Agenten 30 Sekunden nach dem Trennen der Verbindung oder Schließen des Browsers vom Zustand „Bereit“ in den Zustand „Nicht bereit“. Dieser Timer wird ignoriert, wenn der Wert größer als die Vorgabe im Timer zur automatischen Agentenabmeldung ist.

Hinweis:

Die oben genannten Werte – 300 Sekunden für die automatische Agentenabmeldung und 30 Sekunden für Auto-„Agent nicht bereit“ – sind die Standardwerte. Informationen zum Ändern dieser Werte finden Sie unter Bearbeiten der Standard-Timer zum Ändern von Agentenzuständen.

Wenn ein Agent die Verbindung trennt oder den Browser schließt, selbst wenn eine Interaktion vorliegt, geschieht folgendes:

  • Die zugeordneten digitalen Interaktionen verbleiben beim Agenten, bis der Agent sich wieder anmeldet und sie löst.

  • Die zugeordneten Sprachinteraktionen werden ohne Wiederherstellungschance getrennt.