Mit Hilfe der Mithörfunktion können Anrufer über den Lautsprecher des Telefons gehört werden, jedoch selbst nur das Mikrofon des Hörers hören. Wenn die Mithörfunktion aktiviert ist, modifiziert dies den Freisprechmodus des Telefons des Benutzers folgendermaßen.
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Wenn das Telefon des Benutzers auf Freisprech-/Lautsprecherbetrieb umgestellt wird, wird der Sprachpfad der angeschlossenen Partei über den Lautsprecher des Telefons übertragen, das Basismikrofon des Telefons wird jedoch deaktiviert.
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Der verbundene Teilnehmer kann nur Sprachübertragungen hören, die direkt über das Handset-Mikrofon des Telefons erfolgen.
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„Gruppenabhören“ wird bei IP-Telefonen oder bei Verwendung der Taste SPRECHGARNITUR eines Telefons nicht unterstützt.
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Bei Telefonen der Serien T und M kann diese Option während eines Anrufs aktiviert oder deaktiviert werden. Bei anderen Telefonen sind aktuell verbundene Anrufe nicht von Änderungen an dieser Einstellung betroffen. Vielmehr muss die Mithörfunktion ausgewählt werden, bevor der Anruf verbunden wird.
Die Mithörfunktion wird automatisch abgeschaltet, wenn der Anruf beendet wird.