Mit dieser Funktion können Sie das Gespräch eines anderen Benutzers mithören, ohne selbst gehört zu werden.
Die Verwendung dieser Funktion ist von folgenden Faktoren abhängig:
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Beim Ziel handelt es sich um ein Mitglied der Gruppe, die als Monitor-Gruppe () des Benutzers festgelegt ist. Der Benutzer muss nicht zwingend Mitglied der Gruppe sein.
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Aufschaltungsfunktionen werden durch die Einstellung Aufschalten möglich des Aufschalters und die Einstellung Aufschalten nicht möglich des Ziels der Aufschaltung gesteuert. Standardmäßig ist die Aufschaltung für keinen Benutzer möglich.
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Aufschaltungsfunktionen verwenden Systemkonferenz-Ressourcen für die Dauer des Anrufs. Wenn keine ausreichenden Konferenzressourcen verfügbar sind, kann die Funktion nicht verwendet werden.
Es wird eine Reihe von Funktionen zum Mithören unterstützt:
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Benutzer können mithilfe von Vertraulichkeitsfunktionen angeben, dass ein Anruf nicht aufschaltbar ist und nicht aufgezeichnet werden kann.
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Bei IP-Nebenstellen kann mitgehört werden (auch bei solchen mit Direktverbindungen).
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Die Mithörfunktion kann auch dann gestartet werden, wenn sich der Zielbenutzer gar nicht in einem Anruf befindet. Die Funktion bleibt dann aktiv, bis der mithörende Benutzer den Mithöranruf beendet.
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Der Benutzer, der den Mithöranruf gestartet hat, kann den Anruf auch aufzeichnen.
Das Aufschalten auf einen Benutzer mit stiller Überwachung (Mithören) wird zu einem stillen Überwachungsanruf.
Telefone der Serien 1400, 1600, 9500 und 9600 mit einer Benutzertaste können die Mithörfunktion mit einer Taste starten, wenn der Zielbenutzer alle Kriterien zum Mithören erfüllt.
Das System unterstützt außer dieser Funktion eine Reihe anderer Aufschaltmethoden.