Die Anzeige von Gesprächsgebühren wird nur bei ausgehenden ISDN-Exchange-Anrufen unterstützt, nicht bei ankommenden Anrufen, R-Gesprächen sowie QSIG- und Nicht-ISDN-Anrufen. Die Bereitstellung eines Signal für Gesprächsgebühren muss beim ISDN-Dienstanbieter beantragt werden, was u. U. kostenpflichtig ist.