Erforderliche Berechtigungen zum Verwalten von Konstanten

Zuletzt aktualisiert : Jun 26, 2024 |
Prolog-Informationen
Resource Id: Chapter3-061_html:1078
In Abhängigkeit des durchzuführenden Verfahrens sind folgende Berechtigungen erforderlich:
  • Zum Anzeigen einer Konstante benötigen Sie Leseberechtigungen für das Untersystem „Datenverzeichnis“.
  • Zum Hinzufügen, Löschen oder Ändern von Konstanten müssen Sie über Schreibberechtigungen für das Untersystem „Datenverzeichnis“ verfügen.