Erforderliche Berechtigungen zum Verwalten von VDN-Namen

Zuletzt aktualisiert : Jun 26, 2024 |
Prolog-Informationen
In Abhängigkeit des durchzuführenden Verfahrens sind folgende Berechtigungen erforderlich:
  • Anzeigen des Namens, der einer VDN zugewiesen ist, müssen Sie über Leseberechtigungen für das Untersystem „Datenverzeichnis“ und für die VDN verfügen.
  • Zum Hinzufügen, Löschen oder Ändern des Namens, der einer VDN zugewiesen ist, müssen Sie über Schreibberechtigungen für das Untersystem „Datenverzeichnis“ und für die VDN verfügen.